Terms and conditions
Client
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Auftraggeber
In dem Geschäftsverkehr mit der United Freight GmbH gelten ausschließlich die nachstehenden allgemeinen
Geschäftsbedingungen. Der Auftraggeber stimmt zu, dass im Falle der Verwendung von AGB auch durch ihn,
ausschließlich unsere AGB Geltung haben.
1. Auftragsannahme
Angebote basieren auf den jeweils aktuellen Raten, Tarifen und Wechselkursen und sind freibleibend bis auf
Widerruf oder Vertragsabschluss. Genannte Preise sind exklusive Umsatzsteuer und sonstiger Abgaben oder
Gebühren. Der Auftrag wird durch schriftliche oder mündliche Auftragsbestätigung oder durch tatsächliche
Erfüllungshandlung angenommen. Einseitige Änderungen des angenommenen Auftrages durch den Auftraggeber
sind ausgeschlossen. Auftragsänderungen, die einen erhöhten Aufwand für United Freight GmbH darstellen, sind zu
angemessen vergüten. Der angenommene Auftrag kann seitens des Auftraggebers nicht einseitig storniert werden.
2. Auftragsdurchführung
2.1. United Freight GmbH ist nicht zur persönlichen Durchführung des Auftrags verpflichtet und berechtigt, den
Auftrag an Subunternehmer weiterzugeben oder sich sonst Erfüllungsgehilfen zu bedienen.
2.2. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Ladung rechtzeitig am vereinbarten Ladeort bereitzustellen. Im Falle von
Verzögerungen gebührt United Freight GmbH verschuldensunabhängig Standgelt. Der Auftraggeber hat United
Freight GmbH über sämtliche Verzögerungen und Hindernisse vor Transportbeginn, bei Übernahme, während des
Transports und bei Übergabe umgehend zu informieren und Weisungen einzuholen.
2.3. United Freight GmbH ist nicht verpflichtet, bei der Warenübernahme oder Warenentladung die Ware zu
überprüfen.
2.4. Die Beladung, Ladungssicherung und Entladung obliegt, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart und
gesondert vergütet, dem Auftraggeber.
2.5. Bestimmte Transportrouten, besondere Parkplätze, besondere Ausstattung der Transportmittel oder der Einsatz
mehrerer Fahrer werden, sofern nicht ausdrücklich vereinbart und gesondert vergütet, nicht geschuldet.
2.6. Der Auftraggeber hat United Freight GmbH über die mit der Beförderung der Güter verbundenen Gefahren
ebenso wie über besondere Eigenschaften der Güter vorab vollständig zu informieren.
2.7. Der Auftraggeber ist, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart und gesondert vergütet, für die Verzollung der
Güter verantwortlich und hat United Freight GmbH für daraus resultierende Mehrkosten einzustehen.
2.8. Verladegarantien oder bestimmte Lieferfristen können nicht zugesichert werden. Eine Haftung für
Lieferverzögerungen, insbesondere für Ereignisse, die für United Freight GmbH unvorhersehbar, nicht beeinflussbar
oder nicht zu vertreten sind, ist ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere auch für Transporte von und nach
Großbritannien.
3. Aufrechnungsverbot
Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, egal aus welchem Rechtsgrund, mit Forderungen von United Freight GmbH
aufzurechnen.
4. Zahlung
Falls nicht anders schriftlich vereinbart, sind Rechnungen sofort nach Erhalt fällig. Verrechnungsadresse ist wie folgt:
United Freight GmbH, Aderklaaer Straße 29/1/43, 1210 Wien, Österreich.
5. Anwendbares Recht / Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche aus dem Auftragsverhältnis resultierende Streitigkeiten ist das sachlich
und örtlich zuständige Gericht in Wien. Es gilt österreichisches Recht. Wir arbeiten ausschließlich auf Grundlage der
Allgemeinen Österreichischen Spediteurbedingungen (AÖSp) in der derzeit gültigen Fassung.
Contractors
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Auftragnehmer
In dem Geschäftsverkehr zwischen United Freight GmbH und dem Auftragnehmer gelten ausschließlich die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Der Auftragnehmer stimmt zu, dass im Falle der Verwendung von AGB auch durch ihn, ausschließlich unsere AGB Geltung haben. Vertragserfüllungshandlungen des Auftragnehmers gelten als Zustimmung sich unseren AGB zu unterwerfen.
1. Auftragsannahme durch den Auftragnehmer Der Auftrag wird durch schriftliche oder mündliche Auftragsbestätigung oder durch tatsächliche Erfüllungshandlung durch den Auftragnehmer angenommen. Einseitige Änderungen des angenommenen Auftrages durch den Auftragnehmer sind ausgeschlossen.
2. Auftragsänderung Alleine die United Freight GmbH ist berechtigt, einseitig den bereits angenommenen Auftrag zu ändern und erteilt der Auftragnehmer ausdrücklich seine Zustimmung hierzu und nimmt der Auftragnehmer erforderliche zukünftige Änderungen des Auftrages an. Auch Auftragsänderungen, die einen erhöhten Aufwand für den Auftragnehmer darstellen, müssen durch diesen durchgeführt werden.
3. Auftragsdurchführung Der Auftragnehmer verpflichtet sich: • alle von United Freight GmbH erteilten Vorgaben, Auflagen, Anleitungen, und Weisungen einzuhalten. • Weisungen seitens des Absenders an den Auftragnehmer müssen prompt an die United Freight GmbH schriftlich weitergeleitet werden. Die Weisungen können nur durch die United Freight-GmbH zu einer Änderung des Auftrags führen. Solange keine Auftragsänderung durch United Freight GmbH erfolgt, sind die Weisungen durch den Absender kein Teil des Auftrags. • den Auftrag persönlich durchzuführen. Die Durchführung durch vom Auftragnehmer beauftragte Subunternehmer ist, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde, verboten. Ist die Durchführung durch andere Subunternehmer hingegen ausdrücklich erlaubt, garantiert der Auftragnehmer die Zuverlässigkeit und Überprüfung des Subunternehmens nach den Grundsätzen eines ordentlichen Spediteurs. Für den Fall, des Verstoßes gegen diese Verpflichtungen, verpflichtet sich der Auftragnehmer die United Freight GmbH schad,- und klaglos zuhalten sowie zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von EUR 2.500. 3.1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alles Nötige zu veranlassen, damit er den erteilten Auftrag fristgerecht durchführen kann. Für den Fall, dass Termine oder Fristen nicht eingehalten werden können, leistet der Auftragnehmer verschuldensunabhängig vollen Ersatz für alle Nachteile, die die United Freight GmbH treffen oder zukünftig treffen könnten.
3.2. Sämtliche Beeinträchtigungen der Transportdurchführung sowie Unfälle, Diebstahl oder andere unvorhersehbaren Ereignisse sind der United Freight GmbH umgehend zu melden. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, zu der im Auftrag vereinbarten Zeit und im Auftrag vorgegebenen Ladeort einzufinden. Für den Fall, dass die Ladestelle geschlossen oder für den Auftragnehmer aufgrund unvorhergesehener Ereignisse nicht erreichbar ist, muss er diesen Umstand unverzüglich an die United Freight GmbH mitteilen und sich solange am bedungenen Ort aufhalten, bis die United Freight GmbH den Auftrag ändert.
3.3. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, bei der Warenübernahme die übernommene Ware zu überprüfen. Insbesondere muss er die Vollständigkeit der Ware, die Unversehrtheit der Verpackung sowie das Gewicht kontrollieren. Das Ergebnis der Überprüfung ist im Frachtbrief einzutragen und unverzüglich an die United Freight GmbH schriftlich zu übermitteln. Der Auftragnehmer ist verantwortlich für die Einhaltung des höchst zulässigen Gesamtgewichtes des Fahrzeuges sowie der Achslast und Ladungssicherung (Antirutschmatten, Paletten, Spanngurte, Seitenlatten etc.). Er verpflichtet
sich Ladehilfsmittel in ausreichende Menge sowie mit der entsprechenden Qualität bei der Ladung mitzuhaben. Falls die Ladehilfsmittel nicht ausreichen sind und zusätzliche an der Ladestelle übernommen werden müssen, trägt der Auftragnehmer die Kosten dafür.
Für jeden Auftrag gilt für den Auftragnehmer ein absolutes Um- und Beiladeverbot. Insbesondere ist es dem Auftragnehmer nicht gestattet, die Ware umzuladen oder weitere Waren zuzuladen. Bei Nichteinhaltung des Verbotes verpflichtet sich der Auftragnehmer zur Zahlung einer Vertragsstrafen in Höhe von 2.500 EUR an die United Freight GmbH.
Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist für die Be- und Entladung innerhalb der EU 1 voller Arbeitstag und für Drittländer, 2 volle Arbeitstage vorgesehen, wobei Samstag/Sonntag und Feiertag nicht als Arbeitstage gelten. Ansprüche des Auftragnehmers auf Standgeld bestehen nicht.
3.4. Der Auftragnehmer sichert zu, über sämtliche für den Transport erforderlichen Erlaubnisse, Berechtigungen und Konzessionen zu verfügen und diese bei Auftragsannahme an die United Freight GmbH zu übermitteln. Der Auftragnehmer sichert zu, dass er für die Auftragsdurchführung ein sauberes, geruchsneutrales sowie den Auftragsanforderungen (Belastbarkeit, Raumgröße, Abmessungen, etc.) und den gesetzlichen Bestimmungen entsprechendes Fahrzeug einsetzt. Für den Fall, dass der Auftragnehmer über kein für die Auftragserfüllung geeignetes Fahrzeug verfügt gilt nachstehendes als vereinbart:
Das Fehlen eines geeigneten Fahrzeuges berechtigt die United Freight GmbH den Auftrag mit dem Auftragnehmer einseitig zu lösen und an einen neuen Auftragnehmer zu vergeben.
Der Auftragnehmer verpflichtet ich die United Freight GmbH schad und klaglos zu halten und für alle Nachteile einzustehen welche der United Freight GmbH erwachsen.
Bei der Transportroutenplanung sind die gesetzlichen Vorschriften hinsichtlich der Lenk- und Ruhezeiten zu beachten. Bei Fahrtunterbrechungen sind die Fahrzeuge ausschließlich auf bewachten Parkplätzen abzustellen. Im Falle, dass die Abstellung des Fahrzeuges auf bewachten Parkplätzen nicht möglich ist, ist der Auftragnehmer verantwortlich die Sicherheit der übernommenen Ware zu gewährleisten und die Ware vor Eingriffen Dritter bestmöglich zu schützen. Bei Nichteinhaltung der Vorschriften dieses Absatzes haftet der Auftragnehmer im vollen Umfang für alle daraus entstandenen Schäden.
Alle Kosten, die aufgrund der Abstellung des Fahrzeuges auf bewachten Parkplätzen entstehen, trägt der Aufragnehmer.
3.5. Der angenommene Auftrag kann seitens des Auftragnehmers nicht einseitig storniert werden. Für den Fall, dass der Auftragnehmer einen angenommenen Auftrag tatsächlich nicht durchführt, verpflichtet sich der Auftragnehmer die United Freight GmbH schad,- und klaglos zuhalten sowie zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von EUR 2.500.
3.6. Bei der Durchführung von Thermo-(Kühl-)Transporten verpflichtet sich der Auftragnehmer die Temperatur bei der Warenübernahme zu kontrollieren und für die Einhaltung der im Vertrag vorgegebenen Transporttemperatur zu sorgen. Der Auftragnehmer übernimmt für sämtliche Nachteile die Haftung, die aufgrund einer Unterbrechung der Kühlkette entstehen. Das für die Durchführung von Thermo-(Kühl-)Transporten eingesetztes Fahrzeug muss mit einem Temperaturschreiber ausgerüstet sein, der während des Transportes im Betrieb sein muss. Der Auftragnehmer ist verpflichtet einerseits für jede Be-und Entladung ein “Temperaturbericht” bzw. ein “Temperaturprotokoll” zu führen andererseits bei Ankunft die Temperatur im Laderaum im CMR-Frachtbrief einzutragen und diese sich durch den Empfänger bestätigen zu lassen. Die vom Empfänger bestätigten Temperaturaufzeichnungen samt Original-CMR und Rechnung sind prompt an United Freight GmbH zu schicken.
3.7. Bei Gefahrguttransporte hat der Auftragnehmer dafür zu sorgen, dass erstens das Fahrzeug über alle ADRAusrüstungen in einwandfreiem Zustand verfügt und zweitens, jedes Besatzungsmitglied ein gültiges Beförderungserlaubnis von ADR-Gut, ein Lichtbildausweis sowie die schriftlichen Weisungen in der Sprache, die die Fahrzeugbesatzung lesen, verstehen und umsetzen kann, mit sich führt. Auch bei Gefahrguttransporten gilt die absolute Um- bzw. Zuladungsverbot. (siehe Punkt 3.2 dieser AGB).Der Auftragnehmer verpflichtet sich, sämtliche Informationen über die mit der Beförderung der Güter verbundenen Gefahren selbst einzuholen und erklärt, dass er diese Gefahren kennt.
4. Versicherung Der Auftragnehmer muss für alle erteilten Aufträge eine aufrechte CMR-Versicherung mit ausreichend hoher Deckungssumme haben, die jedenfalls dem Wert des transportierten Gutes entspricht und verpflichtet sich diese CMR-Versicherung der United Freight GmbH bei Annahme des Auftrages vorzulegen. Sollten Änderungen hinsichtlich des Versicherungsschutzes oder der Deckungshöhe der CMR-Versicherung eintreten, sind diese umgehend United Freight GmbH mitzuteilen. Für den Fall des Verstoßes gegen diese Verpflichtung, verpflichtet sich der Auftragnehmer die United Freight GmbH schad,- und klaglos zuhalten sowie zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von EUR 2.500.
5. Kundenschutz und Abwerbeverbot Absoluter Kundenschutz gilt als vereinbart. Es ist dem Auftragnehmer verboten, im eigenen Namen oder als Teilhaber bzw. Gesellschafter eines Unternehmens, mit den Kunden der United Freight GmbH sowie mit einem Dritten, der von dem Transport betroffen ist, in Kontakt zu treten. Für den Fall des Verstoßes gegen diese Verpflichtung, verpflichtet sich der Auftragnehmer die United Freight GmbH schad,- und klaglos zuhalten sowie zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von EUR 17.500.
6. Mindestlohnvorschriften Der Auftragnehmer sichert zu, dass er die Mindestlohnvorschriften in den Ländern, in den sie bestehen, beachtet und die festgesetzten Mindestlöhne im jeweiligen Land seinen beauftragten Fahrern tatsächlich ausbezahlt. Eine Überprüfung seitens United Freight GmbH erfolgt anhand der durch den Auftragnehmer bei Annahme des Auftrags übermittelten Unterlagen.
7. Aufrechnungsverbot Der Auftragnehmer ist nicht berechtigt, egal aus welchem Rechtsgrund, eigene Forderungen gegen United Freight GmbH gegen Forderungen von United Freight GmbH aufzurechnen.
8. Zahlung Die Abrechnung erfolgt nur gegen Vorlage der originalen mit Stempel und Unterschrift vom Empfänger versehenen Ablieferbelege (CMR, Lieferscheine und sonstige Transport-bzw. Ladedokumente wie z.B vom Empfänger bestätigten Temperaturaufzeichnungen etc.) und Originalrechnung mit Angabe der Positionsnummer. Andernfalls wird dir Rechnung umgehend zurückgeschickt und eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 25,- verrechnet. Rechnungen inkl. sämtliche Ablieferbelege sind innerhalb von 14 Tage nach Entladung an United Freight GmbH zu übermitteln. Die Zahlung des vereinbarten Entgeltes erfolgt erst nach vollständiger und mangelfreier Leistungserbringung. Im Allgemeinen, wenn zwischen United Freight GmbH und dem Auftragnehmer nichts anderes vereinbart wurde, beträgt das Zahlungsziel 45 Tagen nach Rechnungserhalt und Vorliegen aller Transportdokumente. Zahlungsfrist beginnt somit mit Vorliegen einer ordnungsgemäßen Rechnung sowie einer vollständigen Transportdokumentation.
Zahlungen werden seitens United Freight GmbH nur einmal pro Woche durchgeführt. Zahlungen erfolgen daher dem der Fälligkeit nachfolgendem Zahllauf.
Verrechnungsadresse ist wie folgt: United Freight GmbH Aderklaaer Straße 29/1/43 1210 Wien Österreich
9. Gerichtsstand Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche aus dem Auftragsverhältnis resultierende Streitigkeiten ist das sachlich und örtlich zuständige Gericht in Wien. Es gilt österreichisches Recht,
10. Sonstiges Bei der Ausführung dieses Auftrages sind sämtliche gesetzliche Bestimmungen sowie sonstige relevante Vorschriften einzuhalten. An den Auftragnehmer gerichtete Strafen werden von United Freight GmbH NICHT übernommen.
Wir arbeiten ausschließlich auf Grundlage der Allgemeinen Österreichischen Speditionsbedingungen (AÖSp) in der derzeit gültigen Fassung.
Data Privacy
DATENSCHUTZERKLÄRUNG
INFORMATION GEM. ART. 13 DSGVO
Der Schutz Ihrer Privatsphäre ist uns, United Freight GmbH, ein großes Anliegen, daher werden wir Ihre personenbezogenen Daten in Übereinstimmung mit der vorliegenden Datenschutzerklärung und gemäß unseren Verpflichtungen im Rahmen des anwendbaren österreichischen Gesetzes über die Verarbeitung von Daten (österreichisches Datenschutzgesetz) sowie den Grundsätzen der Datenschutz-Grundverordnung der EU, die am 25. Mai 2018 in Kraft tritt, behandeln.
Diese Richtlinie zum Datenschutz und Schutz von personenbezogenen Daten hilft Ihnen folgendes zu verstehen:
1. Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten 2. Kontaktformular 3. Zweck der Datenverarbeitung 4. Rechtsgrundlage der Verarbeitung 5. Weitergabe von personenbezogenen Daten 6. Speicherdauer 7. Auskunfts- und Widerrufsrecht – Ihre Rechte im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten 8. Cookies 9. Unsere Kontaktdaten
1. Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten
Folgende Datenkategorien werden verarbeitet:
• Namen z.B Vorname, Nachname, Username etc. • Daten zur Person, z.B. Alter, Geschlecht, Geburtsdatum, Nationalität, Rolle im Unternehmen, Ausweiskopien etc. • Kontaktdaten, z.B. Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse etc. • Identifizierungsdaten, z.B. Personalausweisnummer, Reisepassnummer, Kundennummer etc. • Amtliche Daten, z.B. Aktenzeichen, Steuernummer, Gehaltspfändungen, Mieterpass (Deutschland), etc. • Bankdaten, z.B. Kontonummer, Angaben zur Bonität etc. • Fahrzeugdaten, z.B. Kraftfahrzeugnummer, Fahrgestellnummer, Motornummer, Kennzeichen, Zulassungsschein, Tankkarte, Staplerführerscheininformationen etc. • IT-Nutzungsdaten, z.B. Verbindungsdaten, IP-Adresse etc. • Nutzungsdaten Webseiten: Datum und Uhrzeit des Aufrufs, IP-Adresse, Name und Version des Webbrowsers, bestimmte Cookies etc
Personenbezogene Daten erhebt United Freight Gmbh:
• von Ihnen selbst: z.B. bei Anfragen an uns, im Rahmen der Erfüllung von mit uns geschlossenen Verträgen • von Dritten z.B. von Transportpartnern oder Kunden zur Auftragsabwicklung
• aus öffentlich zugänglichen Quellen, z.B. Firmenbuch, Grundbuch, Ediktsdatei, Vereinsregister, Gewerberegister • von Ihrem Webbrowser (automatisch) beim Besuch der Webseiten von United Freight GmbH
2. Kontaktformular
Wenn Sie per Formular auf der Website oder per E-Mail Kontakt mit uns aufnehmen, werden Ihre angegebenen Daten zwecks Bearbeitung der Anfrage und für den Fall von Anschlussfragen 6 Monate bei uns gespeichert. Diese Daten geben wir nicht ohne Ihre Einwilligung weiter.
3. Zweck der Datenverarbeitung
Personenbezogene Daten werden zu folgenden Zwecken verarbeitet:
• Erfüllung bestehender Verträge über unsere Produkte und Dienstleistungen • Bearbeitung von Angeboten und Anfragen an United Freight GmbH, samt Erstellung von Angeboten für Verträge über unsere Produkte und Dienstleistungen • Beurteilung der Eignung als Vertragspartner, wie z.B. Bonitätsprüfungen bei potentiellen Kunden, Lieferanten etc. • Abwicklung unserer Vertrags- und Geschäftsbeziehungen, z.B. Durchführung von Transporten und Lieferungen, Rechnungslegung, Mahnwesen, Bearbeitung von Reklamationen und Schadensfällen, Qualitätsmanagement, Abwicklung unseres Einkaufs etc. • Eindeckung und Verwaltung von Versicherungen, Abwicklung von Schadensfällen
4. Rechtsgrundlage der Verarbeitung
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogenen Daten:
• sofern anwendbar, der Datenschutz-Grundverordnung der EU in ihrer jeweils geltenden Fassung – Artikel 6 Abs 1 lit b DSGVO • österreichische Datenschutzgesetz
5. Weitergabe von personenbezogenen Daten
Zwecks Vertragsabwicklung kann es sein, dass Ihre personenbezogenen Daten an von uns eingesetzte Dritte (z.B IT-Dienstleister), an Personen, die mit uns in einer Geschäftsbeziehung stehen (z.B. Kunden, Lieferanten, Empfänger der Lieferung) sowie an Öffentliche Stellen (z.B. Zollämter) weitergegeben werden.
Eine Übermittlung erfolgt teilweise auch an andere Unternehmen außerhalb Österreichs sowie außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums. In diesem Fall kann es sein, dass es teilweise ein geringeres Datenschutzniveau als in der Europäischen Union besteht und wir sorgen dafür, dass geeignete Datenschutzgarantien vorhanden sind.
6. Speicherdauer
Ihre persobnenbezogenen Daten werden von United Freight GmbH nur solange aufbewahrt bis diese für die Erfüllung den genannten Zwecken benötigt werden. Wir speichern Ihre personenbezogenen
Daten darüber hinaus solange gesetzliche Aufbewahrungsplichten bestehen oder Verjährungsfristen potentieller Rechtsansprüche noch nicht abgelaufen sind.
7. Auskunfts- und Widerrufsrecht
Ihnen stehen grundsätzlich die Rechte auf Überprüfung, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerruf und Widerspruch zu.
8. Cookies
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9. Unsere Kontaktdaten
Für Fragen oder Anliegen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:
United Freight GmbH Aderklaaer Straße 29/1/43 1210 Wien Österreich